Wie wird eine Immobilie bei Erbschaft bewertet?

Die Bewertung einer Immobilie bei einer Erbschaft ist ein wichtiger Schritt, um den Wert der Immobilie für steuerliche und rechtliche Zwecke zu ermitteln. In Deutschland richtet sich diese Bewertung nach bestimmten Regeln des Bewertungsgesetzes (BewG), die sicherstellen, dass der Wert der Immobilie korrekt und nachvollziehbar festgelegt wird. Hier sind die wichtigsten Schritte und Faktoren zur Immobilienbewertung bei einer Erbschaft:

1. Verkehrswert/Marktwert ermitteln

Der Verkehrswert oder Marktwert einer Immobilie gibt den Preis an, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Bewertungsstichtag erzielt werden könnte. Dies ist der Hauptmaßstab für die Erbschaftsbesteuerung. Es gibt mehrere Methoden, um den Verkehrswert zu ermitteln:

a) Vergleichswertverfahren

b) Ertragswertverfahren

c) Sachwertverfahren

2. Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz (BewG)

Wenn der Marktwert nicht durch ein Gutachten oder ein Vergleichswertverfahren festgestellt wird, ermittelt das Finanzamt den Wert der Immobilie gemäß den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (§§ 179 ff. BewG). Dabei gibt es je nach Art der Immobilie unterschiedliche Bewertungsverfahren, ähnlich den oben genannten (Ertragswert, Vergleichswert, Sachwert).

3. Gutachten

Wenn Erben unsicher sind oder es sich um eine besonders wertvolle Immobilie handelt, kann auch ein Verkehrswertgutachten von einem Immobiliensachverständigen in Auftrag gegeben werden. Ein solches Gutachten kann im Streitfall oder bei besonders komplexen Immobilien vorteilhaft sein, ist jedoch kostenintensiv.

4. Immobilien in besonderen Fällen

In manchen Fällen gibt es Sonderregelungen, die bei der Bewertung zu beachten sind, z. B. bei der Bewertung von denkmalgeschützten Gebäuden, landwirtschaftlichen Immobilien oder eigengenutzten Immobilien.

5. Steuerliche Relevanz

Die Bewertung der Immobilie ist entscheidend für die Berechnung der Erbschaftssteuer. Es gelten verschiedene Freibeträge, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser:

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich dann nach dem ermittelten Immobilienwert und der Steuerklasse des Erben.